28 29 30 31 38 39 40 41 Gesetzsammlung 1825. (f113) Hor- jedes folgende über 2 Für Aufsetzung der Compulsorialien, oder Commißorialien Fragstücke vom Gegenehell einzuforden Für einen Zeugen summarisch abzuhören, und dessen Aussage zu registrirgen: Wenn aber das Verhör weitläufig und wichtig Fär Arbierirung und Rejection der Artikel oder Fragstücke, wenn solche impertinent oder unzuläßig sind, — 12 Gr. bis Fär einen Zeugen über Artikel oder Fragstücke abzuhören, — wie in der allgemeinen Toxordnung. Für die Ausfertigung eines Zeugenrotels in beglaubeer Form Für eine Leuterungs= und Ober-teuterungs-Rejectio Für die Rotification davon an Gegenthelll Für die Registrarur der Annahme einer teuterung und Ober- leuterunng ... ...... Fuͤr ein Rescript, wodurch der Jader a duo von der Annah= me einer oder mehrerer Appellationen in Kenntniß gesetzt wird, von jeder Parthei, welche die ganz oder zum Thbeil angenommene Appellation eingewendet hat. . . .. Nota. Fuͤr die aus dem Appellationgerichte auf einberichtete Appellationen ergehenden Rejection-, Decisiv= und in- kerlocutorischen Rescripte werden besondre, jedesmal vom Collegio, nach Maßgabe der Größe und Wichtigkeit der Arbeit, zu bestimmende Gebühren erhoben werden. Für ein Remißorialrescript, womit die Acten nebst den Urtheln l informaprohanteandievorigeJnstanzzurückgehen. Fuͤr jedes andre Rescript außer den vorher unter 37. und 38. gedachten Faͤllen, wenn dasselbe nur ein Blace in Mundo betraͤgt. . .. . Wenn solches mehr als ein Blatt beträge, für jedes mehrere Blaccl Fär eine Injunction, wenn solche nur ein Blatt in Mundo betrittttttte Wenn solche mehr als ein Blatt beträge; wie bei Nummer 39. Für eine Notification, wo niche in dieser Taxordnung ein An- deres bestimmt istt.. ..... ( 20 ) Ills d — 16 16 0C-0 IL 16 13