(122 ) . Confirmationdeerek, die Ceipziger Sparcassen= und Ceihhaus-Ordnungen betreffend; vom L6fsten September 1825. Wa## Friedrich August, von GOILE## Gnaden, Knig von Sachsen rc. c. 2c. ehun hiermit kund und bekennen, wie Wir, auf geziemendes Ansuchen des Stadtraths zu teipzig, demselben zu Errichtung einer öffentlichen Sparcasse, ingleichen eines damit in Verbindung zu bringenden Pfand= und teihhauses, in Gnaden Erlaubniß gegeben, auch den für beide Anstalten entworfenen, unter A. und B. anliegenden Ordnungen Unsere Bestätigung ertheilek haben, dergestalt und also, daß den Bestimmungen derselben auf das genaueste nachgegangen werden soll, indem auch wegen der Nichkanwendung des . 52, der akademischen Geseße, in Bezlehung auf die leihanstal, von Seiten der Behörde an die Universicäc zu teipzig die erforderliche Verfügung ergangen ist. Zu dessen Urkund ist dieses Decrec ertheilt und unter Unserm Kanzleünsiegel ausgefer- tigt worden. So geschehen Dresden, am 26sten September 1325. Freiberr von Werthern. Heinrich August Morgenstern, 8.