(123) A. Um weniger Bemiteeleen Gelegenheit zu verschaffen, ibre Ersparnisse auch im Einzel- nen sicher und nußbar anzulegen, und sich so ein kleines Capical zu irgend einer Unterneh- mung oder für künftige Norhfälle zu sammeln, soll auch in teipzig, nach dem Vorgange andrer Städte, mie allerhöchster landesherrlicher Genehmigung, eine Sparcasse errichtet werden. C. 1. Diese Casse wird von dem Stademagistrake garantiré, und stehe unter dessen Direction, die er zunächst durch einen oder mehrere Depu-irke seines Mittels besorgen läße. ". 2. Das Expedieionpersonale bei dieser Anstale wird von dem Magistrate gewähle und verpflichtet. Für jetze ist das bei dem teihhause angestellee Personale dazu mie bestimme. h. 3. Die Expedition der Arstalt ist im hiesigen Georgenhause, und ist allezeit Mittwochs und Sonnabends, mit Ausschluß der Feiertage, Vormitkags von 3 bis 12, und Nach- mittags von 2 bis 0 Uhr geöffnet. . 4. Die Sparcasse nimme in der Regel alle Einlagen von ache Groschen bis zu funfzig Thalern an. Ob nach Befinden auch größere, auf einmal dargeborene, Sum- men in einzelnen Fällen angenommen werden sollen, hänge von dem Ermessen des Raths- deputirten ab, der auch darüber urtheilt, ob vielleicht gegen die Annahme einer oder der andern Einlage überhaupt ein Bedenken vorhanden seyn könnte. . 5. Dem Einleger wird, zu seiner Sicherheit, ein mit einer Nummer versehenes Buch zu- gestelle, welches von dem Buchhalter und Cassirer unterzeichnet und von dem Rathsdepu- tirten signirt ist. In diesem Buche wird die Summe und der Tag der Einlage angemerke. Auf Verlangen kann auch der Name des Einlegers beigeschrieben werden. ( 22° )