(„ VI.) Repertorium der Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vomm Jahre 1826. II. in alphabetischer Ordnung. A. Abschoß, s. Freizuͤgigkeit. Accessisten in Justizaͤmtern, s. Approbationsschein. Accise, s. Grenzaccise. Accisgerichtsbarkeit über Militairpersonen in Accisvergehungen — (.. Accis-Untersuchungs-Sachen. Accis-Sportel-Taxe, « Accis-Untersuchungs-Sachen den Accisbehoͤrden zu beobachtenden Verfahrens und der denselben in Ac— cissachen uͤbertragenen Gerichtsbarkeit,..... Actuariatseid, s. Approbationsscheine. Actuariatsscheine — deren Beibringung ist bei den mit Aetuariatsarbeiten verbundenen Anstellungen, so wie bei den Anstellungen als Stadt- oder Gerichtsschreiber, nicht mehr erforderligggg Gultigkeit dieser Anordnung in der Oberlausitzz. — Actuarien, s. Vice-Actuarien. Altenburg, s. Strafrechtsfäble. ri · r□i 2 2 # · ru□U ri —i ri r□i 2 Approbationsschein — dessen Beibringung gualificirt auch bloße Accessisten in den Aemtern und Gerichtsstellen zur Belegung mit dem Actuariatseide und Ulbertragung von Actuariattzarbeiken: – Gultigkeit dieser Anordnungen auch in der Oberlaufitz, Aufenthalt — dus Recht dazu wird für Handwerksgesellen durch die am Orte geschlossene Heirath nicht erlangtee. ... Ausgangsabgaben von verschiedenen inkändischen Erzeugnissen — inwiefern das, wegen deren resp. Aufhebung oder Beibehaltung, unterm 27 sten Juli 1824. für die Erblande ergangene Generale auf die Oberlaufitz Anwendung ledddeeie Ausländer — deren Heirathen, f. Heirathen. — 8— · # ·# Ausspielen beweglicher Gegenstände — in welchen Fällen es von den Orts-- Polizei-Behörden verstattet werden öonen verbotenes — darauf gesetzte Sträfttt:t::: Gültigkeit dieser Anordnung auch in der Oberlausis--= B. Besitzungen, bei der Landesregierung zu Lehn gehende, s. Rittergüter: Bierausfälle — wie bei diesfallsigen Bisitationen auf dem Lande zu verfahren —." gesesliche Bestimmungen wegen des dabei von desgl. zur Uibernahme einer Gerichtshalteren Seitenzahl. 174. 184-186. 187-— 190. 171—193. 18. 46. 18. 18. 46. 23.1. 201 —202. 202. 207. 241-2144.