( 1 ) Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 1. 1.) Bekanntmachung, die von den in das Protocoll der Büchercommission zu Eeipzig eingezeichneten Büchern abzugebenden Exemplare betreffend; vom 7ten December 1825. Seine Königliche Majestüät baben beschlossen, bei den in das Prokocoll der Büchercommission zu Leipzig künftig einzuzeichnenden Werken, ohne Unterschied ihres Prei- ses, die Zahl der nach S. V. des, wegen Einrichtung dieses Prokocolls, durch das Mandat, den Buchhandel betreffend, vom 18cen December 1773. erlassenen Regulativs, abzuge- benden Freieremplare von jee an auf zwei herabzuseßen, wovon das Eine an Allerhöchst- Dero öffentliche Bibliothek, das Andere aber an die Universitätsbibliochek zu Leipzig ver- abfolgt werden soll; wogegen es, im Betreff der von den mie wirklichen Privilegien zu versehenden Büchern abzugebenden Exemplare vor der Hand, bei der bisberigen Vorschrife bewendet. Dresden, am 7ien December 18325. Königlich Sachsischer Kirchenrath. Gesetzsammlung 18256. (1)