15) Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 4. —ens-- 5.) Bekanntmachung, vom 16ten Januar 1826. A- Höôchsten Befehl sollen auch in dem heurigen Jahre drei Bußtage, und zwar den dritten März, den zwelten Junius und den siebenzehenten November in biesigen Landen gefeiert werden. Wegen der an diesen Bußtagen in den Kirchen abzulesenden biblischen Abschnitte und zu erklaͤrenden Texte, ingleichen wie es mit Begehung derselben, gleich den hoͤchsten Festen, und sonst dießfalls zu halten ist, daruͤber geben die gewoͤhnlichen, besonders abgedruckten Ausschreiben vom heutigen Tage, die naͤhere Vorschrift. Dresden, am 16ten Januar 1826. Koͤnigl. Saͤchs. Kirchenrath und Oberconsistorium. Ausgegeben zu Dresden, am 27sten Januar 1826. Besetzsammlung 1826. (4)