( 40 ) Gesebssammlung 1 für das Königreich Sachsen. 10. 14.) M andat, die Erhebung der Grenzaccise von ausländischen Waaren in der Kdnigl. Sachs. Oberlausic betreffend; vom 15ten Aprll 1826. Wa## Friedrich August, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. ꝛc. ic. thun hiermit kund und fuͤgen zu wissen, wie Wir, auf das Gesuch der getreuen Staͤnde Unsrer Oberlausitz, um Gleichstellung der dasigen Accisabgaben mit den in Unsern alten Erblanden bestehenden, mie Beirath gedachter Scände von tand und Städ- cen, beschlossen haben, den in der Oberlausih eingeführten besondern Zoll vom Ein-, Aus- und Durchgang der Waaren gänzlich aufzuheben, und dagegen die in Unsern alten Erb- landen vorhandene Grenzaccise von ausländischen Waaren, unter den durch die besondern Verhältnisse der Oberlausitz bedingten Bestimmungen, einzuführen, auch von den sonst be- standenen Ausgangsabgaben nur diejenigen, welche in Unsern alten Erblanden, nach dem Generale vom 27 sten Juli 1824, von inländischer Schafwolle und derglelchen Flachs und Werg beibehalten worden sind, daselbst nach den in gedachtem, bier beigedruckeem Ge- nerale enthaltenen Vorschristen, wovon jedoch der Ote und 7#e §. keine Anwendung leiden, erbeben zu lassen. Wir erlassen daher gegenwärtiges Mandac wegen Erhebung der von ausländischen Waaren zu ent- richtenden Grenzaccise in der Oberlausis, und, indem Wir das wegen des Oberlausistschen Zolles unterm 23sten März 1322. er. lassene Mandat und alle sonstige, diesen Zoll becreffende Generalien, nicht minder die, we- gen Anlegung besonderer Grenzzölle, ticente und Imposten von gewissen eingehenden Waa- ren, ergangenen frühern Verordnungen aufheben, wollen und befehlen Wir, daß gegenwär- Gesetzsammlung 1826. (11 )