(144) Schematische Anweisung zum Entwurfe der Kirchenmatrikeln. Kirchenma trikel der Stadtparochie zu N. (der Landparochie zu N.) Ir sofern sich über die ursprüngliche Fundirung der Parochie zuverlässige historische Notizen in den Archiven auffinden lassen, sind selbige, mietelst einer kurzgefaßten Einleitung, voraus zu schicken. Erstcder Abschnit t. Von dem Umfange der Parochie und deren Verhälenissen im Allgemeinen. Dahin gehört: 1.) Bezeichnung der Haupt= oder Mutterkirche, nebst den damit in Verbindung steben- den Filial= oder sonstigen Nebenkirchen oder Kapellen, nach ihrer Lage und dermaligen Be- schaffenheir, in Hinsiche auf deren eigentliche Bestimmung und baulichen Zustand, mic Angabe der geführten Benennung; 2.) Amnzeige der Ortschaften oder Antheile und einzelnen Häuser derselben, welche bei der Parochie eingepfarrt sind; Anmerkung. Do die Parochialität von der freien Willkühr nirgends abhängen kann, so ist das Parochialitätsverhältniß allenthalben genau zu bestimmen, und giebt hier- über die bisherige Gewohnheic, zu welcher Kirche die Bewohner eines Orkes bin- nen rechtsverwährter Zeit sich gehalten haben, in zweifelhaften Fällen den Ausschlag. D3.) die Ausübung des Patronat= und Collaturrechts, wobei insonderheit mit zu bemer- ken ist, wie es bei alternirender Ausübung des letztern von zweien oder mehrern Gerichts- obrigkeiken rücksichtlich des Alternirens gehalten wird; 4.) worinnen das Eigenchum jeder Kirche an liegenden Gründen, mit Inbegriff der Marr= und Schulgebäude, Wiedemuthen, Holzungen, Gottesacker u. s. w. bestehe? ob und wie weit der Grund und Boden steuerfrei, oder mit gewissen Abgaben, ingleichen mit Ser- ituten oder andern Lasten beschwert ist? wie hoch die Gebäude bei der Brandassecuration