( 2“ ) bekannt zu machen ist, baben sich alle geistliche und weltliche Behörden, so wie Alle, welche es angebet, gebührend zu achten, und daran Unsern Willen und Meinung zu voll- bringen. Urkundlich haben Wir dieses Mand a r eigenhändig unterschrieben und Unser Königliches Insiegel vordrucken lassen. So geschehen zu Dresden, am 1 9#en Februar 1827. Friedrich August. » : Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jaͤnckendorf. D. Carl August Tittmann.