(90 ) Hiernach hat sich Jedermann, den es angehr, gebührend zu achten. Urkundlich haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben und Unser Königliches Insiegel vordrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 9ten April 1827. Friedrich August. Gertlob Mdolf Ernst Nostiz und Janckendorf. D. Johann Daniel Merbach. Ausgegeben zu Dresden, am 18ten April 1827.