( 92 ) welchen Seandes, Würde und Wesens K#e immer seyn mögen, gnädigst, daß sie Uns von nun an für ihren rechemäßigen Landesherrn so willig, als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und unweigerlichen Gehorsam keisten, und sofort in allen Stücken sich, wie es pflichtbewußten Uncerthanen gegen ihre von Gott verordnete Landes- berrschaft und Obrigkeié gebuhret, gegen Uns bezeigen werden. Damit aber durch diesen Todesfall der Gang der Regierungs= und Justiz-Geschäfte nicht unterbrochen werde, so ist Unser Befeht, daß sämmtliche Collegien und Behörden im ganzen Königreiche ihre Verrichtungen provisorisch, und bis auf Unfere nähere Be- stimmung gebuhrend und nach ihren aufhabenden Amtepflichten foreseten, die amrlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserm Nahmen und Titcel, wo solches vorgeschrieben ist, erlassen, bei der Siegelung aber sich der bieherigen Siegel so lange, bis ihnen die neu zu verfertigenden werden zugestellet werden, bedienen sollen. Gegeben in Unserer Residenzstade Dresden, am 5ten May 1827T. Anton, König von Sachsen. Graf von Einsiedel. D. Karl Christian Koblschätter. Ausgegeben zu Dresden, am 7ten May 1827.