96 ) Nach gegenwaͤrtiger Verordnung, welche, in Gemaͤßheit des Generalis vom 13ten Juli 1796. und des Mandats vom 9ten März 1818., bekanne zu machen ist, haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten und daran Unsern Willen und Unsere Meinung zu vollbringen. Gegeben zu Dresden, am 5en April 1827. Freiherr von Werthern. Heinrich Ferdinand Müller, 8.