(155) Zweiter Theil. Von den Entlassungen. Cap. I. WVon der künftigen Dauer der Dienst- zeit und von der Verpflichtung zur Oienstreserve. Cap. II. Von den verschiedenen Fällen der ebren- vollen Entlassung, und von den Enr- fernungen vom Militair. A. Emtlassung wegen abgelaufener Dienstzeit. B. — wegen nothwendiger Ver- walcung eines Besitthums, oder wegen Erhaltung hülf- loser Familien. C. — wegen erlangter Dienst- untüchtigkeit. Entsernungen von dem Militair. Cap. III. Von den Vortheilen und Begünstig- ungen, welche für Cntlassene Statt finden können. A. Füc Entlassene nach 8 Jahren Dienstzeit. B. Für Entlassene nach 16 Jahren Dienstzeit. C. Fu#. im Dienst untüchtig gewor- dene Mannschaften. Cap. IV. Von den Verfügungen über die Mili- tairabschiede von Verstorbenen. (20