(209 ) Urkundlich haben Wir dieses Erläuterungs= und Ergänzungs-Mandat, wonach sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten haben, und welches, in Gemäßheit des Ge- neralis vom 13cen Juli 1706. und des Mandats vom Deen März 1818., noch beson- ders bekannt zu machen ist, eigenhändig unterschrieben und Unser Königliches Insiegel vordrucken lassen. So geschehen und gegeben zu Ceipzig, am 5°en November 1827. Anton. " 4 Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jaͤnckendorf. Herrmann Otto Theodor Freiherr von Gutschmid. Hesetzsammlung 1827. (36 5)