(217 ) Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 21. 37.) Bekanntmachung, die mit der Königlich Preußischen Regierung, wegen wechselseitiger gegen den Büchernachdruck zu treffender gesetzlicher Vorkehrungen, geschlossene Convention betreffend; Som 2 6e1o November 1827. N.% mie der Königlich Preußischen Regierang, wegen dee zu wechselsettiger Slcher- stellung des Eigenthums der Schrifesteller und Verleger in den Königlich Sächsischen und Königlich Preußischen Seaacen gegen den Büchernachdruck, eine Uibereinkunft gecroffen und bierüber die sub O im Abdruck beigefügeen beiderseitigen Ministerialerklärungen ausgetausche worden sind; Als wird, auf Sr. Königlichen Majestäc von Sachseo allerhöchsten Befehl, sedachte Ulbereinkunfe, nach deren Inhale sich von den Behörden in vorkommenden Fällen geachter werden soll, hierdurch zu allgemeiner Kenneniß gebracht. Dresden, den 26 ten November 1827. Königl. Sächs. Geheimer Rath. Nostitz und Jänckendorf. D. Johann Daniel Merbach. Gesetzsammlung 1827. ß 7 )