(XVI ) —. Fuhren, s. Marsch- Fuhrleute, (. Land"“ Fuhrwerk, s. ebendas. Fürsten" und Landschulen zu Meißen und Grimma — das Receptionsalter der Aufzunchmenden wird, wie 1773, wieder auf 13 Jahre bestimmt, G. Garnison — welche Orte zu deren unentgeldlicher Aufnahme verbunden, Cavalerie = dazu verbundene Orte erhalten für jedes Pferd monatlich 8 gr. Stallgeld, - Ausgleichungsfonds, shädtischer, Einquartierung. - - * über eine desfallsige Klassification der Städte und Vergütungssatze soll ein Regulativ erfolgen, Commandanten — (. Militair 8s B. I. Orte — deren Ausgleichung hinsichtlich der Militairleistungen, " haben die Garnisonlast gemeinschaftlich zu tragen, * dosfallsige Leistungen liegen nur den Grundstücksbefsitze rn ob, . sDresdenundLetpztg—Etnquartterung—-Nclttatrletstungen — Oberlausitz — Städte und Orte — Stallgeld. Gärtner und Häusler, abgebaute, in der Oberlausit — deren Verpflichtung zu Militairleistungen, . . . Gauner-undHauslerHufems Hufen. Gefängniheinrichtungen, militair. s. Armen= tc. gefängnisse. Geifstliche Jurisdiction, (. Gerichtsfstand. Geleite, f. Gleite. Gendarmen Sheren Obliegenheiten hinsichtlich der Feuer— Versicherunss— An- alten, Generalaccise, (. Schönburg. Recehherrschaften. Gerichtsbarkeit, (. Gerichtsstand. Gerichtsdirector, s. Geschlechtsvormundschaft. Gerichtspersonen, s. Auslbsung. Gerichtsstand für die unter geistlicher Jurisdiction verübten Verbrechen — in- wiefern er künftig der weltlichen Obrigkeit, und zwar den betreffen- den Justizämtern zustehen solle, — — — und Miliz-Fuhren — Spannung. und Mieth-Kutscher. ——.———. ———e'““"“ — ————— 5 — H BH HH 0 90 0 Anstalten — Nilitair— 4 4 - -befreiter — inwiefern er dienenden und in Wartegeld ** Militairs zustehe, - - - steht Entlassenen nicht; der Reservemannschaft aber nur nach Einberufung zum Dienste zun - - - inwiesern ihn die Ober-Rechnungs= Deputation hinscchtlich der denselben genießenden Rechnungsführer zu beräcksichtigen habe, - -einer Curandinn, s. Geschlechtsvormundschaft. -in Criminalsachen, s. Criminalsachen. Gerichtsver walter, (. Geschlechtsvormundschaft. Geschlechtsvormundschaft — desfallsige gesetzliche Bestimmungen, . - - insbesondere uͤber die Guͤltigkeit der Rechtsgeschäfte der Frauenspersonen, - - * inwiefern ein Geschlechtsvormund erforderlich sei, 3 — Seitenzahl. 0 · 75 77. 142. f. 78. 123. 123 — 125. 78. 78. 131. 190.