(XxxiI ) Leirtis, s. Lüchernachdruck — Dresden und Leipzig — ffiziersQuartier, elder. Lieferungen f dos Militair — deren Aufbringungsfuß in den Erblanden und der Oberlaufitz, . - "* 2 - deren Ausschreibung durch die Kriegs-Verwal— tungs-Kammer, . - 2— 4 deren Gegenstände, zur Verpflegung oder Aus— ruͤstung, - von Verpflegungs- und Uusruͤstungs- Schentänden — deren Aufbringung und Repartition in der Oberlaufitz, . - Bestimmungen hinsichtlich der dabei Statt findenden Erlas I e, / - s. Hufen. Loͤbau, s. Vierstaͤdte. Lohnfuhren, Lohnkutscher, s. Land= und Mieth-Kutscher. Löhnungsabzüge, s. Abzüge — Schulden. Lustbarkeiten, dffentliche, f. ZJusammenkünfte. M. Magazinfuhren, f. Spannung. Magazinhufen, (. Hufen. Mahlverkehr, zeitheriger, freier, an der Preuß. Sächs. Grenze, — dessen Verlängerung auf 12 Jahre, . . . . . . . . . Walzhaͤuser, s. Brau- und Malz- Häufer. kannschaftsdienste, f. Botendienste — Handdienste — Wachtdienste. Wanoͤvers, s. Hand— und Schanz- Arbeiten. Manus principis = in = übergegangene, oder aus selbigen gekommene Grund- stucke — deren Vefreiung von, oder Verpflichrung zu Militair— leistungen, . . . . Markctender — deren Annahme, . Marxthchbensmtktel Marsch des Militairs — in wiefern die Marschroute beim betreffenden Amtshaupt= mann, oder dessen Delegirten auszuwirken, - - g Ausfertigung der Marschrouten bei der Kriegs-Verwaltungs- ammer, Narsch= und Commissariaks= Buch ist hinsichtlich der Einquartierung: fähigen Güter der Oberlausitz als Normalkataster anzusehen, Marscheinquartierung — gesetzliche Bestimmungen deshalb, . . . .. gilt auch an Rasttagen, wird im Allgemeinen von der Kriegs Verwaltungs-Kam- mer regulirt, . . . 4 4 - 4 - - deren speciellere Besorguns in den Erblanden und der Oberlausitz, . . - - welche Orte dazu verpflichtet, . . . . . - - desfallsige Vergütung, . . . . - - deren Vertheilungsfuß, - - -Berechnung,. « - - Verquartierung und Beköstigung der Offiziers, Seitenzahl. 76. 76. 76 — 77. 130. 137. 132. 161.