**- Seitenzahl. O. Hberlausitz — Bestimmungen über die dortigen Milikairleistungen, 1429 — 131. - Modalität der Vertheilung derselben und desfallsige Geschäfte, 129. OJ — -: dohfallsige Eincheilung der Ortschaften, 129. OD Militairdecputation — deren Wirksamkeit und Ressortverhält- 130 nisse, * - deren Staͤdte nehmen Theil an der stadtischen Garnisonausgleichung, 123. - - - haben, wegen der von ihnen zu bezahlenden Offiziers-Quar— tier-Gelder, Entschädigung durch städtische Ausgleichung nicht zu er- warten, . 123. - s. uͤbrigens: Botendienste — Cantonirung — Eavalerie-Ver— pflegungs-Gelder — Criminalcasse — Einquartierung — Feuer-Versicherungs- Anstalten — Gärtner und Häusler — Grundstuͤcke — Juden — Kaͤufe und dergl. Veraͤußerungs— contracte — Lehnserneuerung — Lieferung — Marschein— quartierung — Marsch- und Cantonirungs-Einquartie— rung — Marsch- und Commissariats-Buch — Nilitair — Militairleistungen — Offiziers-Quartier-Gelder — Or— donnanz, neuc, — Requisitionen — Spannung — Städte u. Orte — Taubstumme — Vierstädte — Wacht= und Hand- Dienste — Wanderbücher. Ober-Rechnungs- deputation — deren Verfahren gegen saͤumige Rechnungs— führer, 201 — 203. - -in welchen Faͤllen si e im Namen des andesherra reseribiren koͤnne, . . 202. — s. Gerichtsstand. Hbservanz und Verträge — inwiefern sie von Militairleistungen befreien, 134. Offitiers — deren sämmtlicher OQuartiergenuß ist ein Theil des Dienstein— kommens und . 80. - dauert auch bei Cantonirungen, Commandos und urlaub, . SU- - cessirt nur bei Mobilmachungen, Sl. „ dà la Suite gesetzten und aggregirten Souslieute nants kommt er nicht zu, ... 79. - - inwiefern sie der väterlichen Gewalt nicht unterworfen, 167. -2 das bei Untersuchungen gegen sie, so wie bei deren Vernehmung zu * beobachtende Verfahren . . . . 166. - - Bursche, s. Quartiergeld. M2 Quartiergelder werden, mit Ansnahme von Dresden, Leipzig und den Städten der Oberlaufitz, aus dem Kriegs-Zabl— Amte betablt, 688. 171. -M2 - * nach welchen Stzzen 145 - - - - besondere Bestimmungen, . 80—8» - - - - Offiziersfrauen haben, waͤhrend der Mobilmachung, · nicht Anspruch darauf, 81. - - ationen — den selbige nicht genießenden Offzieren sind billige Miethzinse zu gewähren, . 80. * reglementsmäßige — nach welchen ihnen die Stallung gebührt, 145. eoffliers, s. Armemelsfme — Bierzwang — Cantonirung — Einguartie“ rung — Marscheinquartierung — Marsch= und Cantoni-