Gesetzsammlung hniareng Sachsen. 2. 4.) Bekanntmachung, vom 16 n Januar 1828. A# Hoôchste Anordnung sollen auch in dem heurigen Jahre drei Bußtage, und zwar den siebentcen März, den dreizehnten Junius und den vierzebenten No- vember in hiesigen Landen gefeiert werden. Wegen der an diesen Bußtagen in den Kirchen abzulesenden biblischen Abschnitte und zu erklärenden Terte, ingleichen wie es mit Begehung derselben, gleich den hoöchsten Festen, und sonst dießfalls zu balten ist, darüber geben die besonders abgedruckren Aus- schreiben vom beutigen Tage die nähere Vorschrift. Dresden, am 16en Januar 1828. Königl. Sächs. Kirchen-Rath und Ober-Conssstorium. Ausgegeben zu Dresden, am 26 er Jannar 1828. Gesetzsammlung 1828. 2 )