Gesetzsammlung Enriaei Sen reis 7.) Anderweite Bekanntmachung, die mit der Koͤnigl. Preußischen Regierung wegen des Buͤchernachdrucks getroffene Vereinigung betreffend; vom 25Nen Januar 1828. D./% in Folge der, zwischen diesseitiger und der Königlich Preußischen Regierung, wegen wechselseitiger, gegen den Büchernachdruck zu treffender, gesehlicher Vorkehrungen, unterm 2 sten Ockober und 3ten November vorigen Jahres geschlossenen Convention, im Bereich der Königlich Preußischen Staaten zugleich die Einrichtung getroffen weorden ist, und die dasigen Oberpräsidien und Gerichtsbehörden von den betreffenden Ministerien angewiesen worden sind, daß in Fällen, wo es den Schuß der Rechte eines der Kö- niglich Sächsischen Regierung als Uncerthan angehörigen Verlegers gilt, die von dem- selben gehörig nachgewiesene Eintragung des gegen unerlaubten Nachdruck zu schutenden Verlagsartikels in das zu diesem Eintrage bestimmte Protocoll der Büchercommission zu Leipzig, als Beweis des rechtmäßig erworbenen Verlagsrechtes dort gleichfalls aner- kanne werden soll; Gesetzsammlung 1828. 4 )