(∆ 37 ) Hiernach habe ihr euch allenthalben zu acheen, die Inspectoren, Acciseinnehmer und sonstigen unkern Accisofficianten eures Bezirks zu gleicher genauer Befolgung anzuwei- sen, auch den Accisinspectoren und jedem andern Accisofficianten einen Abdruck dieses Generalrescripts, von dem euch eine Anzahl Erxemplare zugefertiget wird, einzuhändigen und daran Unsern Willen und Meinung zu vollbringen. Gegeben zu Dresden, am Zten April 1828. Freiherr von Manteuffel. Friedrich August Haymann. Ausgegeben zu Dresden, am 12½n April 1828.