(60 ) Wir begehren demnach hiermic an euch, ihr wollet euch bei vorkommenden Fällen im Sprechen hiernach gehorsamst achten, und daran Unsern Willen und Unsere Meinung voll- beingen. Dresden, den 2ten Juni 1828. Freiherr von Werthern. Heinrich Ferdinand Müller, 8. (Uncerm nämlichen dato ist auch an den Schöppenstuhl und die Juristenfarultät zu leipzig gleichmäßige Verfügung ergangen.)