1) IIII. Bestimmungen im Betreff der dem Militair zugestandenen Be- freiungen. . . . . . . .5.57—65. IV. Bestimmungen wegen besonderer Vorrechte, welche dem Militair sonst zustehen: A. In Kirchen= und Schul-Sachen, . . . .s.66—74. B. In gerichtlichen Sachen und Rechtsverhaͤltnissen, . . . 75 92.