Gesetzsammlung öniartng Sachsen. 31. — — 41.) Generale des Geheimen Finanz-Collegl, an simmtliche Gleits= und Accis-Commissarien in den alten Erblanden, die Gleitsabgabe betreffend; **r tom 121en November 1828. Von GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. ic. Liebe getreue. Wir finden Uns bewogen, in Ansehung der, in der allgemeinen Gleits- ordnung vom 1 5½cn März 1823, und dem, zu deren Erläucerung, ergangenen Generale vom 29sten August desselben Jahres, ingleichen der in der Gleitsordnung für die Stadt Leipzig vom 1 Zien März 1820, wegen Erhebung des Gleikes enthaltenen Bestimmungen, verschiedene Erleichterungen eintreten zu lassen, und verordnen demnach, wie solget: 1. Von demjenigen Fuhrwerke, welches lediglich mit Personen und deren Gepäcke beladen ist- sowohl dem eigenen, als dem gemiethe#en, ist Gleite niche weiter zu erheben. 2. Die, nach der Beilage □O zur allgemeinen Gleiksordnung, bei den Haupt-Gleits-Ein- nahmen Dresden, Pirna, Neustadt bei Stolpen und Reizenhayn, für das mie Gütern der Gesessammlung 1828. 47 )