( 331 ) 48.) Commissarische Uibereinkunft über gewisse, das fiscalische Interesse betreffende, gegenseitige Ansprüche der Stiftungen des Kdnigreichs und des Herzogthums Sachsen; vom 61en December 1825. (Ratificirt Königl. Sächsischer Seits unker dem 12 ½n Junius 1826, und Königl. Preußischer Seits unter dem 41en Junius 1826.) Dresden, am 6 ½en Oecember 1825. Da sich bei den commissarischen Verhandlungen über die, das fiscalische Interesse bekreffenden Ansprüche der Stiftungen des Königreichs und Herzogthums Sachsen verschiedene, bisber nicht zu erledigen gewesene Differenzen ergeben, so sind heutre die von beiden Seiren zur Vermittelung Beauftragten mit den Commissarien zusammengekreten, und haben sich, nach Erwägung der bei- derseitigen Gründe, über folgende, ihren Allerhöchsten Behörden zur Genehmigung vorzutragende Punkte vereiniget. A. 6 Die Anfprüche der Stiftungen des Herzogthums Sachsen an den Königl. Sächsischen Fiscus beereffend. 1) Von Königl. Sachsischer Seite werden folgende Forderungen als Schulden der Koönigl. Sachsischen Rentkammer, und resp. so viel das Capital der Wolframsdorfischen Stistung anlange, als auf dem Amte Mügeln haftend, anerkannt: 7875 Thlr. —= —= oder 9000 Mfl. Capital der Kirchen zu Sangerhausen und Em- selohe, von der Trillerschen Stiftung; 8800 Thle —. — Capital der Wolframsdorfischen Stiftung, zu Freitischen für Stu- dirende auf der Universität Wircenberg; 1000 Thlr. —. —= Capital des Waisenhauses und Se. Georgen-Hospitals zu Lan- gensalza; 1000 Thlr —. —= Capital der Armencasse zu Licheenburg, sämmtlich à 5 LD# Cent verzinsbar; ingleichen 2) der Anspruch der Commendestiftung zu Weissensee auf einen, bei der Dresdner Rentkammer zur Verwahrung gekommenen, mie 5 pro Cent verzinsbaren Kammerschein, vom 31en December 1779, No. 888, über 340 Thlr. —. — „ und demnach die Ausantwortung dieses Haupt- stammes nebst den, von dem Mandatarius der gedachten Stifcung, Advocat Schumann in Dresden, auf das Jahr von Ostern 1812 bis 1813 erhobenen, mit vorstehendem Kammerscheine zum De- Dosiuo der Dresdner Rentkammer gekommenen Zinsen an 17 W —- — - und den seit Ostern 1813 ferner gefaͤllig wordenen Zinsen, zugestanden. ( 56“)