(∆ 68,) 11.) Bekanntmachung, den Beitritt von Schwarzburg-Sondershausen zu dem, zwischen mehrern Deut- schen Staaten, über die zu Befdrderung der Handelsfreiheit gemeinschaftlich zu ergreifenden Maßregeln, unter dem 24 e September 1828 geschlossenen Vereine, ingleichen dem darauf sich beziehenden besondern Vertrage vom 29sten September 1828 betreffend; vom 1 4ten Februar 1829. Nechdem Se. Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg. Sondershausen, in Ansehung seines oberherrschaftlichen Landesantheils, nämlich der Herrschaft Arnstede nebst dem Amte Gehren, sowohl dem durch Vererag d. d. Cassel den 24 en September 1828, zwischen mehrern Deucschen S.aaten gestifteren allgemeinern Handelsvereine, als auch dem zwischen Sr. Königlichen Majestät und mehrerern Regierungen der Vereins- Staaten unterm 29 en September gedachten Jahres geschlossenen Separatvertrage beige- creten ist; so wird solches, zu Folge Sr. Könlglichen Majestät Allerhöchsten Anbefohl- nisses, hie#rmic bekanne gemacht. Dresden, den 1 4ten Februar 1829. Königlich Sächsische Landes-Regierung. Ausgegeben zu Dresden, am 20 ten Februar 1829.