(92) Wie nun die letztgedachte WVorschrife auch bei den bereits anhängigen Commissions- sachen, wozu der Auferag mit der mehrerwähnten Hülfsclausel ertheilt worden, in Obacht zu nehmen; also haben sich nach gegenwärtiger Verordnung überhaupc Alle, die es angebt, gehorsamst zu achten. Gegeben zu Dresden, am 9##n April 1829. Freiherr von Werthern. Christian Lebreche Noßko, S. Ausgegeben zu Dresden, am 24 April 1829. hrist cht Noßky,