3 Gesetzsammlung fuͤr das Königreich Sachsen. 19. 34.) Rescript an die Ober-Amts-Regierung zu Budissin, das Straßenbauwesen in der Oberlausitz betreffend; vom 20sten Juni 1829. Von GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 4c. Veste, Hochgelahrte, Raͤthe, liebe getreue. Uns ist vorgetragen worden, welche Zwei- fel uͤber die Anwendbarkeit des, verschiedene Gegenstaͤnde des Straßenbauwesens betreffenden Ober--Amts-Patents vom 19ten April 1764 vorgekommen sind, auch welche Eroͤrterungen uͤber eine zu baldiger Herbeifuͤhrung eines bessern Zustandes der Oberlausitzer Straßen und Wege zu treffende provisorische Einrichtung, unter Vernehmung mit den getreuen Staͤnden Unsers Markgrafthums Oberlausitz, Statt gefunden haben. Hierauf geben Wir euch Unsere Entschließung auf einige der in euerm deshalb un— term 2 5en Juni vorigen Jahres erstatteten Berichte enthaltenen Antraͤge in Folgendem zu erkennen: 1. Im Betreff der Communications-, Dorf- und Nachbar-Wege setzen Wir, unter Auf— bebung der in dem Ober-Amts-Patente vom 1 0tn April 176 4, unter 1 bis mit 9, auch 13, enkhaltenen Dispositionen, andurch fest: daß diese Wege, insofern sie nicht zur alleini- gen Benutzung eines einzelnen Grundbesihers bestimme sind, nicht ferner von den Adjacen- Gesetzsammlung 1829. (26 )