(∆ 142 ) Collegio das Nöchige verfügt werden wird, wonächst, von dem Monate nach dessen Enclassung an, das ihm ausgesete Wartegeld in Wegfall gelangt, so wie für andere vorkommende Fälle, zu eurer Nachachtung hiermic unverhalten seyn. Dresden, den Sten August 1829. Freiherr von Nochow. Cbriskian Lebrecht Noßky, S. Ausgegeben zu Dresden, am 1 7y# August 1829.