Gesetzsammlunsg fuͤr das Königreich Sachsen. 4. 6.) Reseript der evangelischen wirklichen Geheimen Räthe an das Oberconsistorium, den #. 47. und ff. der Gesetze für die Studirenden auf der Universität zu Leipzig betreffend; vom 2 7 en Januar 1830. Ven GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. Wuͤrdige, Wohlgeborner, Vester, Hochgelahrte, Raͤthe, liebe, andaͤchtige und ge- treue. Uns ist vorgetragen worden, was ihr im Betreff einer in Antrag gekommenen Modification des §. 47. der Gesetze für die Seudirenden auf der Universität Leipzig vom 29sten März 1822. mitcelst Berichts vom 13ten November vorigen Jahres gehor- samst angezeigk habe. Wir finden hierauf für angemessen, für jese und bis auf anderweite Anordnung, die in 9. 9. 4, 48, 49 und 50 der vorgedachten Gesetze enthaltenen Bestimmungen gänzlich aufzuheben; und wollen, daß hinsichtlich des Verfahrens gegen säumige Schuld- ner unter den Studirenden, die wegen der Erecution und Hülfe überhaupt im Tit. XXNIX. ber allgemeinen Proceßordnung enthaltenen gesetzlichen Vorschriften in Anwen- dung gebrache werden. Gesetzsammlung 1830. ( 4 )