. 45 ) 5.) das Pachtgeld alljaͤhrlich praenumerando an das Rentamt des Bezirks richtig und pünktlich zu bezahlen, 6.) die Raubthiere auf dem erpachteten Reviere moͤglichst auszurotten, 7.) jährlich die bei der Verpachtung zu bestimmende Anzahl Köpfe, Klauen und Flü- gel von Raubvögeln an den Forstmeister des Bezirks zum Verbrennen unentzeld- lich einzuliefern, 8) die durch den Wildstand des erpachketen Reviers veranlaßten Schäden zu * kreten, 9.) die durch die Erpachtung der Jagd erwachsenen Kosten allein, und ohne Zuthun Unsers Fiaci, zu kragen, 10.) in allen auf die erpachtete Jagd Bezug babenden Angelegenheiten vor dem Forst- amte, wo der Concract geschlossen worden ist, Recht zu leiden, und 11.) sich die unmictelbare und, nöthigen Falls, executivische Einbringung der etwa in Rück- stand bleibenden Jagd- Pacht-Gelder, durch das Justizamt des Bezirks, gefallen zu lassen. Unsern Forst- und Jagd. Bedienten haben die Pächter wegen des Jagdpachts, weder unter dem Titel des Jägerrechts, noch unter irgend einem andern, elwas abzugeben, zu entrichten oder zu leisten. 4. Die Wildpreksdepukate sollen alljährlich, ohne Verhängung von Resten, wo möglich Ablieferunz der in nalura und in den festgesehten Sorten abgegeben werden. Wildpretsdepu= tate und was beie Niemand ist berechtige, das ihm bewilligte Wildpreksdeputat, oder einen Theil dessel- deren Empfang ben, zu anderer, als offener Jagdzeic zu verlangen, sofern nicht in den Bewilligungsurkun- iu beobachten, den ausdrücklich, dasselbe auch in geschlossener Jagdzeie sordern zu können, verstattet wor- den. Jedoch bleibt den Bezirks-Forst= und Wildmeistern nachgelassen, in einzelnen Fäl- len, auf besonderes Begehren des Deputatisten, auch in geschlossener Zeit einzelne Stücke zu verabreichen, daferne sie deren Abschießung für die Wildbahn unnachthrilig, oder zu Ab- wendung von Wildschäden für nöthig erachten. 5. Wenn der Wildstand die Naturalabgabe des Depukats überhaupt, oder die Aufbringung Wergütung der der festgesehten Sorten niche gestattet, und die Depucatempfänger, auf Befragen, die „eruuu zau ( 12° )