Verzeichniß der Saͤtze, nach welchen von den Empfaͤngern von Wildpretsdeputaten das Jaͤgerrecht zu entrichten ist: 1.) von einem Hirsch,. . . 12Thlr.7 gr. Gpf. 2.) Seepieshirsch 3.) a Stuͤck Wild 0 - — i 21 2* -— 4 JJ.) Schmalthier 5.) .Rebbock oder Rhhh — 65 — 6.) . heauenden oder angehenden Schwein —. 21 —. 7.) .Kieiler oder einer Bache —-. 18— 8.) — . fjährigen Frischlinge — 6 — 9.) heurigen Frischlingeg — 3 — 10) Hasen. 2 — Dresden, den Jten Mai 1830.