( 69 ) C. Die Pfarr-Accen-Repositur und die Parrbibliotbek. Anmerkung. Hierbei ist blos auf das Repertorium und den Catalog Bezug zu nehmen, beides aber dem an das Collarurarchiv abzugebenden Exemplare das Inventarü abschriftlich bei- zufügen. C. Schulinventarium. Esfecten, die zum Schullehn und zur Schule selbst eigenehümlich gehören. I. Zu den Schulgebäuden gehörige Gegenstände, 1.) befestigte (wie bei dem Pfarrhaus-Inventario.) 2.) nicht befestigte Mobilien (wie bel dem Pfarrhaus-Inventario). II. Wirehschaftsinventarium. (wie bei dem Pfarrhaus-Inventario, nach den resp. Verhällnissen des Schullehns.) III. Schulinventarium im engern Sinne — die zur Beförderung der Unterrichts- Zwecke dienenden, daher in der Schulstube befindlichen Dinge in sich begreifend. 1. Mobilien, als: Schränke, Lehrertisch oder Pule, Stühle, Schuleafeln und Bänke (Subsellien) u. s. w. 2. Lehrapparat und Utensilien, als: schwarze Tafeln mit oder ohne Gestelle, Lese- maschine, Rechnenkasten, Zirkel und Lineal, Vorräthe an kleineren Linealen, an Schiefer- tafeln, Tinrefässern u. s. w., Erdglobus u. s. w. 3. Sonstige, namentlich (ypographische Lehrmittel, als: a) Schriften zum Gebrauch des Lehrers, b) Schulbücher zum Austheilen während des Unterrichts, I)Landcharten, 4) Wandtabellen zum Behuf des Elementarlesens und Rechnens 2c., Geschiches- tafeln, naturhistorische Abbildungen, Rechnenerempel, kalligraphische und orkhographische Vorlegebläcter u. s. w. , e)Noten-undSingübungssBlätter,Liedersammlungenu.s.w. 4. Besondere Schul- und Kinder-Lesebibliothek (dafern solche bei der Anstalt vor- handen ist). IV. Schulacten-Reposikur. 1. Sachen, welche die Schule selbst becreffen: a) die allgemelnen, oder provinziellen Schulgesetze,