( 91 ) Hiernach hat sich Jedermann, den es angehe, zu achren. Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Mandat, welches, nach der Vorschrife des Ge- nerale vom 1 3ten Juli 1796 und des Mandats vom 9ten März 1818, bekanne zu machen ist, eigenhändig unterschrieben und demselben Unser Königliches Siegel vordeu- cken lassen.“ Gegeben zu Dresden, den 1 4ten Juni 1830. Anton. 6GBottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendork. Karl Fciedrich Schaarschmide. Ausgegeben iu Dresden, am 15 % Juni 1830.