Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 18. 27.) DPablicandlum des Geheimen Finanz-Collegü, die Abänderung der Ceipziger General-Accis-Tarifsätze von dem Mehle, dem Bankbacken und dem Branntweinschrote betreffend; vom 22sten Juni 1830. Nachdem Se. Koͤnigl. Majestaͤt von Sachsen, ꝛc. ꝛc. ꝛc. zu mehrerer Gleichstellung der, in dem, der Accisordnung fuͤr die Stadt Leipzig, vom 24sten Juli 1824, beigefuͤgten Tarif, unter der Rubrik: Getreide, A. 2. a. sowie B. I. b. und III. a. 1. enthaltenen General-Accis-Säbe für angemessen erachtet haben, daß diesel- ben, mit Inschluß des Mahlgroschens, 1. von dem zum Verkauf eingebrachten, oder von den Müllern und Mehlhändlern verkauf- ten Weizen= und Dinkel-Mehle auf — . 11 gr. — - vom Kornmehle hingegen auf —- 6 gr. — vom Scheffel, 2. vem Weizen und Dinkel zum Bankbacken auf — 11 gr. — 2 Gesetzsammlung 1830. ( 22 )