Gesetzsammlung fuͤr das Koͤnigreich Sachsen. 22. 31.) Reseript des Geheimen Rathes an das Ober-Steuer-Collegium, eine die Stempelabgabe betreffende Erläuterung betreffend; vom 1 8t9en August 1830. nà Von GOTTES Gnaden, Anton, Koͤnig von Sachsen ec. ꝛc. ꝛc. Veste, Raͤthe, liebe getreue. Uns ist gebuͤhrend vorgetragen worden, was ihr, we- gen anderweiter Erlaͤuterung der in dem die Stempelabgabe betreffenden Mandate vom 4ten September 1822, §P. 2, sub c. enthaltenen Disposition, mittelst gehorsamsten Be- richts vom 15ten Mai dieses Jahres, angezeigt und zu Unserer Eneschließung ge- stelle habt. Wir sinden Uns darauf bewogen, die in Antrag gestellte Erläuterung dahin zu er- kbeilen, b daß nicht blos die Relationen und Anzeigen der Amtslandrichter und uͤbrigen, in der angezogenen Gesetzstelle benannten Personen und der amtsaͤssigen Ge— richte, sondern uberhaupt die von den bei allen und jeden Geriches= und obrig- keitlichen Behörden zur Justiz, Polizei und Verwaltung bestelleen unkergeordne- ten Officialen, folglich auch von den Localgerichtspersonen der untcer Patrimo= nialgerichtsbarkeit stehenden Ortschaften, Viertelsmeistern und vorstädtischen Ge- richtspersonen in Städten, Commun= und Kirchen-Vorstebern u. s. w. amtlich ausgestellten Zeugnisse, von ihnen zu erstattenden Anzeigen und sonstige von Gesetzsammlung 1830. (30 )