( 158 ) fenden Obrigkeicen überlassen, durch eine späkere Verordnung vor dem Erscheinen des Mandats von 1821 niche entzogen, und diese Exemtion durch das Leßcere vielmehr von Neuem bestärigt worden, vor die Kiechen= und Schul-Commission verweisen zu lassen, Bedenken. Unser gnädigstes Begehren ist daher hiermit an euch, ihr wollek euch hiernach ge- bührend achten, auch diese Unsere Bestimmung durch den Abdruck des gegenwärtigen Rescriprs in der Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenneniß bringen. Daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir sind euch mie Gnaden ge- wogen. Gegeben zu Dresden, den 4ten August 1830. Freiherr von Manteuffel. Franz Heinrich Wolf von Schindler. Ausgegeben zu Dresden, am 15%n September 1830.