177 ) Gesetzsammlung öniarea Sachsen. 29. 41.) Mandat, das Untersuchungs= und Straf-Verfahren gegen die bei den dermaligen Unruhen aufgegriffenen und entdeckten Verbrecher betreffend; vom 6ten October 1830. Wd9, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2.. 2c. « und Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. haben Uns, in Erwägung der dringenden Nothwendigkeit, den State findenden Störungen der öffentlichen Ruhe durch gesetzliche Serenge zu steuern, bewogen gefunden, zur schleuni- gen Untersuchung und Bestrafung der dabei ergriffenen, oder sonst zu enedeckenden Thätcer und Theilnehmer, besondere Untersuchungs-Commissionen zu ernennen. Diese sind ermächtige, gegen die vor sie gestelle werdenden Tumultuanten nach Vor- schrift des Mandats wider Tumule und Aufruhr vom 1 8ten Januar 1791 zu verfahren, und sofort auf die in gedachtem Gesetze angedroheten Strafen zu erkennen. Einholung rechtlichen Erkenntnisses bei den Dicasterien und foͤrmliche Vertheidigung findet bei diesem Gesetzsammlung 1830. ( 37 )