Gesetzsammlung Königreg Sachsen. 31. 45.) Reseripk der Landesregierung an den Stadtrath zu Leipzig, die eipziger Feuer-Versscherungs-Anstalt betreffend; vom 30sten October 1830. Anton „von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen rc. . 7. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. Liebe getreue. Wir baben, auf das bei Uns, von den Directoren der Leipziger Feuer-Wersicherungs-Anstalt, in der abschriftlichen Anfuge vom 24 sten August dieses Jahres, anderweit angebrachte unterthänigste Gesuch gedachter Feuer-Versicherungs-An- stalt die, der Leipziger Discontocasse §. 11. ihrer unter dem 3ken Ockober 1827. confirmirten Statuten, wegen der ihr verpfändeten Gegenstände verliehenen Worrechee: daß nämlich erwähnter Feuer-Versicherungs-Anstale die ihr für gemachee Vor- schüsse unterpfändlich übergebenen Gegenstände, nicht unenkgeldlich, sondern nur gegen Erstaktung des Pfandschillings abgefordert werden können, und daher auch Verboke gegen deren Ausantwortung, WVollstreckung der Hülfe in selbige, oder Vindication nur in soweie wirksam seyn sollen, als ekwa, nach völliger Tilgung der Schuld, ein Uiberschuß vorhanden ist; daß ferner die Ablieferung des Un- Gesetzsammlung 1830. ( 39 )