Gesetsammlung für das Königreich Sachsen. 33. 48.) Rescript des Geheimen Rathes an die Ober-Amts-Regierung zu Budissin, das Straßenbauwesen in der Oberlausitz betreffend; vom 6ten November 1830. A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen ce. Veste, Hochgelahrte, Räthe, liebe geereue. Wir finden für nöthig, zu Erläu= terung Unseres Reseripts vom 20sten Juni 1829, das Straßenbauwesen in der Oberlausitz betreffend, nach dem Wunsche der Oberlausitzer Stände von Land und Städeen, Folgendes ausdrücklich festzusetzen: 1. Die Baupflichtigen sind nicht nur bei dem Baue der minder wichtigen, sondern auch bei dem ver größeren Commerzialstraßen zu einem billigen Beitrage aufzufordern und anzuhalten. 2. Seraßen und Wege, welche zwischen herrschaftlichen und Unkerthanen= Grundstücken binlaufen, sind auf gemeinschaftliche Kosten zu bauen und zu unterhalten. Gesetzsammlung 1830. ( 41 )