( 246 ) III. Bürger, welche stimmfähig sind, ob ihnen gleich, nach Vorschrift des §. 20. des Mandats vom 150%n December 1830, wegen ihrer Dienstverhältnisse die Wählbarkeit abgeht. Fortlau- sende Vor= und Zuname. Stand und Gewerbe. Nummer. in welchem — Ausgegeben zu Dresden, am 2 lsten December 1830. Nummer Jahr und des Tag des! Hauses, Bürger- Anmerkungen. scheins. er wohnt.