G. Gebäude, Königliche, f. Schkösser. Geborne — unehelich — deren Gleichskellung mit den ehelich Gebornen, hin sichtlich der bürgerlichen= und EhrenVerhältnisse Geheimcs Archiv steht unter dem Gesammt-Ministerio Geheimes Finanz-Collegium — dessen Geschäfte gehen meist auf das Finanz- Ministerium übeerr. — — — welche davon auf das JustizL Ministerium übergehen. — — — in welchen Faͤllen die demselben zeither untergeordnet gewesenen Behörden, Beamten ic. kuͤnftig dem Finanz-Ministerio untergeordnet seien. 66 H – s Justil Geheimes Kabinet — dessen Fufkosune . Geheime Kriegs-Kanzlei — deren Geschait * ut da- nriess- Mi— nisterium über. „ Geheimer Rath — dessen Austösung. . Geheime Raͤthe, wirkliche, ebangelsche — der ihnen bisher in Erangehieis ertheilt gewesese Auftrag geht auf das Gesammt-Ministerium über. Gemeindee eiluge — die baldige Erlassung des darauf sich bezichenden Gesetzes betr Gerichtsgebühren bei batholischen Behörden, —. Svortel-Taxordnung. Gesammt= Ministerium — gdessen Geschäfeskreis. – s. Geheime Räthe — Ministerial= Departements —Steuer-Credit-Cafsen-Deputation —Verfassungs-Urkunde. Geschäftsstyl, f. Appellation-Gericht. Geschäfts= und Curial-Stpl, im Bezug auf die landesherrlichen Behörden. Gesetze, bisher mit den Ständen berathene — deren Emanation ohne Mitwirkung der künftigen ständischen Versammlung. .. — und Verordnungen — den kuͤnftigen Unterschied derselben betr. .. Gesetzsammlung — deren künftiger Titel und Inhalt an Gesetzen oder Ver- ordnungen. — und Regierungsblatt — deren Nedaction steht unter dem Gesammt-Ministerio. . Gesinde S die Zeit des Dienstwechsels für das freie landwirthschaftliche Dienst — so wie die Aufhebung der den 164en Nov. 1769. festgestellten Lehnsäte für selbiges, ingl. f#2 Taglöhnerarbeit berr. Gesinde, (. Feiertage. Gesindelohn, ( Gesinde. Gleits-Commissarien, (. oll: rc. Commissarien. Grafen' Examen. #. Eramen. Grimma, fl.. Schulen, offentliche Grundstücke, steuerfreie, sf. Quatember. Gutachten, s. Anzeigen. Gut, anvertrautes — den Thatbestand des Verbrechens wider das des- fallsige Nandat vom 23. März 1822. btrr. .. — — — — 2 Datum. 23. März 7. Nov. " „ 4. Sept. Seite 329 326 330 f 335 323 328 323 329 240 7. Nov. 820 21. März 4. Sept. 28. Dez. - - 7. Nov. 6. Juli 16. März 239 366 366 329 179 Paragr. 11. l G. 1. G. 7.