(XVIII ) Landesschulden — in wiefern, zu deren Garantie, die staͤndische Mitwirkung bei iwaltung d der Steuer-Credit— Cas se vor der t Oand noch fortbestehen olle. Landestrauer. . Trauer. Landkarten, s. Buͤchernachdruck. Landtag, s. Landesbewilligung — Ständeversammlungen. Landtags. Abschied und Verfassungsurkunde — deren Bekanntmachung. Lateralverf al lung fällt künftig bei verschiedenen Landesbehörden weg. (. Juristen= Facultät. ketendigsrabene Lebensgefahr, (.Rettungs- Prämien. Lehnserneuerung, s. Friedrich August. Lehnsquanta, s. Lehnstämme. Lehnstämme — den Unterschied zwischen selbigen und andern Stämmen, die einer lehnsrechtlichen Succession unterworfen sind, aber nicht zu Lehn gereicht werden, so wie die auch bei. letztern Statt findenden Obliegenhei— ken der successionberechtigten Descendenten betr. — Leipzig-dieStatutendcrdasigenHandelslehranstaltbetr. in wiefern den Zöglingen der 2ten Hauptabtheilung, wenn sie bei einer inländischen Handlung in die Lehre treten, die dort zugebrachten 3 Jahre als 2 Lehrjahre anzurechnen seien. Messen, (. Cholera. Schulen, s. Schulen, oͤffentliche. Universität, s. Examen. eithographie, s. Büchernachdruck — Kupferstiche. M. Marionettensopieler, s. Juden. Medaillen, (. Civil-Verdienst-Medaillen. Meissen, f. Schulen, dbffentliche. Militairjustiz, zeither der Geheimen Kriegs-Kanzlei untergeordnet gewesene, geht vor der Hand auf das Kriegs-Ministerium über. Militairpflichtige, f. Deserteurs. Ministerial-Departements und Gesammt- Ministertum — deren baldige Einrichtung. . . deren Einrichtung. deren Geschaͤftskreis im Algemeinen.. s. die einzelnen Ministerien — Verfassungs— — — urkunde. Ministerium der Finanzen, #Finanz-Ministerium. des Kriegs, s. Kriegs-Ministerium. des Innern — bessen Geschäftskreis. v ". Ses Cultus und öffentlichen Unterrichts — dessen Geschäfts. rei der auswärtigen Angelegenheiteu — dessen Geschaͤftskreis. — Gesammt = s. Gesammt= Ministerium. — (— — — — Datum. 4. Sept. - 7. 7. Nov. Seite 239 235 335 6. Juli 19. Febr. 19. Febr. l l i ! s328 238 1323 1327 167 67 67 – – 324 330 — — 328 329 Paragr. 13. T 5