Sportulsatz. Xo. Gegenstand. % 18. Urthel = Rezjections-, Decisiv. = und interlocutorische Verordnungen wer- den nach besondern, jedesmal vom Collegie, nach Maßgabe der Größe und Wichtigkeit der Arbeit, zu bestimmenden An- sätzen bezahlt. !0. Verordnung, Erlaß, Injunce u. s.# w. . 129r.bis-—16— 20. - - zu Anberaumung eines Vorbeschiedes, von jeder Partheil— 16— 21. "% "] wodurch der juclex a quo von der Annahme einer Appellation benachrichtigt und zur Ansetzung des Justifica— tions-Termines befehligt wird, von jeder Parthei, welche die angenommene Appellation eingewendet hat, — 16 — 22. Vidimus unter dem großen Insiegel, 1.— — 23. = .nunter dem kleineren, — 18— 24. = „ ddurch den Sccretair, — — 25. wenn aber eine Urkunde aus mehreren Vogen bestehet, nach Beschaffenheit 12 gr. bi– 26. -.zu den Acten, — 6 — 27. Vorbeschied, für dessen Haltung, von jeder Parthei, wenn *# gleich in mehreren Li#c#sconsorten besteht, . 2...-. Anmerkung.Beiallenvorkommenden,hiernichtspeciellbezeichs netenVerhandlungendientdieAppellation-Gerichts-Sporan- Taxe vom 20. Septbr. 1825. zur Richtschnur. Wegen der in geringfuͤgigen Sachen zu liquidirenden Ge— bühren treten die Bestimmungen des Mandats vom 28. No- vember 1753. §. 10. ein, verbunden mit dessen Erläuterung in der ersten Anmerkung zur allgemeinen Sportul-Taxe vom 12. Septbr. 1812. zu Cap. I. Tit. I.