Gesetzsammlung fuͤr das Königreich Sachsen. 3. 5.) Rescript der evangelischen wirklichen Geheimen Raͤthe an das Oberconsistorium, die Beschraͤnkung der Feiertage betreffend; vom 13ten Januar 1831. Anton, von GOXTIES# Gnaden, Kdnig von Sachsen, rc. 2c. ꝛc. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen cc. Würdige, Veste, Hochgelahrte, Räthe, liebe, andächtige und getreue. Wir haben, in Berücksichtigung des bei letzter Landesversammlung ausgesprochenen Wunsches der ge- sammten Stände, Uns bewogen gefunden, eine mehrere Beschränkung der Feiertage, vom laufenden Jahre an, eintreten zu lassen und setzen deshalb Folgendes fest: J. Die Feier der bisherigen dritten Tage des Weihnachts-, Oster= und Pfingst-Festes ge- langt in Wegfall und die jährlich auszuschreibenden Bußctage sind auf zwel zu beschränken. II. Fuͤr den ersten derselben setzen Wir den Freitag vor dem Sonntage Oculi, und fuͤr den zweiten den Freitag vor dem letzten Trinitatis-Sonntage des Jahres fuͤr immer fest. III. Die Feier der Feste Mariaͤ Reinigung und Heimsuchung, so wie des Michaelistags und des Johannistags, wenn solche auf einen Wochentag fallen, ist auf den jedesmal Gesetzsammlung 1831. (5)