Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 4. 7.) Rescript des Geheimen Rathes an das Ober-Steuer- Collegium, die Auslegung von Quatembern wegen des Besibes steuerfreier Grundstücke betreffend; vom 21sten Januar 1831. A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen, tc. ꝛc. ꝛc. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen te. Wohlgeborner, Veste, Räthe, liebe getreue. Ihr seid erinnert, welche Verschie- denbeit der Meinungen darüber entstanden ist: ob die Bestimmungen des Mandats, wegen Enescheidung verschiedener, das Seeuer- wesen betreffender Fragen, vom 2 4|en März 1810. ad Quacst. VIII. é4. 3. ct 4. unr ad QGuacst. IX. über die Quatember-Mitleidenheit der Besißer und Bewohner der in diesen Stellen bezeichneten steuerfreien Grundstücke, von den allen steuerbaren Grundstücken als Reallast aufliegenden Grundquatembern, oder nur von denjenigen Quatembern zu verstehen seien, welche wegen des sonstigen Gewerbes, das die Besiker und Bewohner jener Grundstücke ereiben, als bloße Personallast zu erheben sind? Nachdem Wir nun, nach vernommenem Beirath Unserer getreuen alterbländischen Stände, diese Frage, zur Erläuterung jener Geseßstellen, dahin entschieden haben: Gesenzssammlung 1831. ( 6 )