( 31 ) 8.) Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die Abiturienten-Prüfungen bei den gelehrten Schulen betreffend; vom 21sten Januar 1831. Anton, von GO-xESl Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. 4c. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen #c. Liebe getreue. Da Wir das, durch Unsern Kirchen-Rath und Ober-Consistorium, unterm 1 7ten December 1830, erlassene, im 24ten Stücke der diesjöhrigen Geses- Sammlung, unter Nr. 2., abgedruckte Regulaciv über die Abiturienten-Prüfungen und die dabei zu beobachtenden speciellen Vorschriften, auch in Unserm Markgrafthume Ober- lausit befolgt und zur Anwendung gebracht wissen wollen; so wird solches euch hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Daran geschieht Unste Willensmeinung. Gegeben zu Budissin, am 21fen Januar 1831. von Gerßdorf. Otto Schumann, S. Ausgegeben zu Dresden, am Züsten Januar 1831.