Gesetzsammlung E— 20.) Reseript an die Landesregierung, die Erforderung von Anzeigen, Acteneinsendungen u. w. d. g. betr. vom 12#ten März 1831. A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen ce. Wohlgeborner, Veste und Hochgelahrte, Räthe, liebe getreue. Da Wir in Verfolg dessen, was in einem Communicate an den Geheimen Rath vom 31sten December vori- gen Jahres von euch geäussert worden ist, kein Bedenken finden, zu genehmigen, daß in Fällen, wo es nur auf Einforderung oder Remission von Acten, oder auf in der Allge- meinheit zu erfordernde Anzeigen oder Gutachten ankomme, state Erlassung besonderer sormlicher Verordnungen, die Resolution auf die betreffende Eingabe kürzlich bemerke und vom Directorio des Collegii oder des Departements uncerzeichnet werde; so machen Wir euch solches zur Nachachtung in Gnaden bekannt, womie Wir euch gewogen ver- bleiben. Gegeben zu Dresden, am 1220en März 1831. Anton. Friedrich August, H. z. S. Bernhard August von Lindenau. D. Marxlmilian Güntber. Gesessammlung 1831. ( 21 )