2 Gesetsammlung für das Königreich Sachsen. 27. 41.) Bekanntmachung, die Zusäte zu dem Oisciplinar-Regulative für die Communalgarden betreffend; vom 16ten Juni 1831. S. Kdnigliche Majestät von Sachsen und Se. Kbnigliche Hoheit der Prinz Mitregent haben nachstehende Zusätze zu dem, untcer dem 5ten Februar dieses Jahres, bekanne gemachten Disciplinar-Regulative für die Communalgarden zu genehmigen geruhel, welche daher zur Nachricht und Nachachtung für Alle, die es angeht, andurch öffentlich bekannt gemacht werden. Dresden, den 16en Juni 1831. Königlich Sccchsische Landesregierung. von Könneritz. Wesetsimmlung 1831. 32 )