(203 ) e 1 für Thiere. Gesundheitszustand des Orts, von — — — welchem sie kommen. iixi.xe.———.n*G*„!([—J—m—N . s vonerAa-enenr- * werden. lera im Ortesam Orte mehr „ vorgekommen vorgekommen Entsernung, worden ist. ist. ist. als 10Meilen, genaͤhert. I i » » Namensunterschrift eines angestellten Arztes. Dessen Amtssiegel. un gen. A.) Die Führer und Treiber der Thiere müssen, im Fall sie selbst die Thiere in dem dießseitigen Gebiete weiter führen wollen, mit besondern Gesundheitspässen versehen seyn, widrigenfalls die- selben der vollen Contumaz-Zeit unterliegen würden. 5.) Müssen sich dieselben durch hierunter zu setzende eigenhändige Namensunterschrift verpflichten, wenn sie auf ihrer Reise wissentlich mit verdächtigen Personen oder Sachen in Berührung gekommen seyn sollten, dieß an der Grenz-Zolleinnahme anzuzeigen. Unterschrift des Führers der Thiere. Gesetzsammlung 1831. ( 42)